Der Gemeindekirchenrat
Nach Artikel 15 der Grundordnung der EKBO (Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz) obliegt dem Gemeindekirchenrat (GKR) die Leitungsverantwortung für die Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinden Blankenfelde und Jühnsdorf haben einen gemeinsamen GKR. Bei der Wahl des GKR in den Kirchengemeinden Blankenfelde und Jühnsdorf am 3.11. 2019 wurden folgende Älteste für die nächsten 6 Jahre gewählt und haben die Wahl angenommen:
Der Gemeindebeirat
Der Gemeindebeirat wirkt bei der Planung und Koordinierung sowie bei der Beratung von Einzelfragen der Gemeindearbeit mit. Er kann Anfragen an den Gemeindekirchenrat richten und Anregungen geben.